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LEICHTE SPRACHE

Vorstand

Jeder Verein hat eine Satzung.
In der Satzung stehen die Regeln für die Arbeit vom Verein.
In der Satzung vom Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V. steht:
Der Vorstand muss aus mindestens 3 Frauen bestehen.
Die Mitglieder vom Verein wählen den Vorstand immer für 2 Jahre.

Der Vorstand vertritt die Frauen-Häuser auf politischer Ebene.
Und der Vorstand bereitet die Treffen vom Verein vor.

Ein Frau an einem Rednerpult.

Das sind die aktuellen Mitglieder vom Vorstand:

Catrin Seeger
Beratungs- und Krisenzentrum für Frauen in Rathenow

Julia Hoffmann
Frauenhaus in Barnim

Michaela Rönnefahrt
Frauenhaus in Neuruppin

Juliane Moosdorf
Frauenhaus in Brandenburg an der Havel

Eine Gruppe von Frauen.