Die Istanbul-Konvention – Schutz vor Gewalt als Menschenrecht
Die Istanbul-Konvention (Englisch) ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.“ Vor zehn Jahren hat die EU und vor drei Jahren hat Deutschland diese wichtige Menschenrechtskonvention unterzeichnet, die das Thema Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* als eine Menschenrechtsverletzung definiert.
Die Rechte von Frauen* und Mädchen* werden durch Gewaltakte unmittelbar verletzt und haben weitreichende Folgen, denn sie führen dazu, dass Frauen* und Mädchen* Menschenrechte nicht wahrnehmen können wie zum Beispiel das Recht auf Arbeit, Bildung, politische und kulturelle Teilhabe. Laut Istanbul-Konvention ist eine mangelnde Geschlechtergleichberechtigung der Hauptgrund für häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*.
Das Hauptziel der Istanbul-Konvention ist es, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* ist. Dabei geht es unter anderem um:
- den Schutz vor Gewalt und die Unterstützung Betroffener,
- um die Beseitigung der strukturellen Ursachen,
- die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung,
- die Vorbeugung und Aufklärung über Formen von Gewalt sowie
- um die Verfolgung und Bestrafung der Täter*innen.
Mit dem Unterzeichnen der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen in allen Bereichen verpflichtet.
Die zwölf Kapitel und 81 Artikel der Istanbul-Konvention thematisieren verschiedene Bereiche der Gewaltschutzarbeit und decken somit unterschiedliche Perspektiven und Ansätze ab. Enthalten sind Definitionen, Anforderungen an den Strukturaufbau, Verpflichtungen zu den verschiedenen Inhalten und Regelungen zur Überwachung.
Im Folgenden werden einzelne Kapitel der Istanbul-Konvention, die für die Umsetzung im Land Brandenburg vorrangig sind, und ihre wichtigsten Inhalte vorgestellt.
Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung
In Kapitel II definiert die Istanbul-Konvention die Einrichtung von Koordinierungsstellen und die Sammlung von Daten als verpflichtend. Dafür müssen die Vertragsstaaten ausreichend finanzielle Mittel bereitstellen. Zudem wird der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle in der Umsetzung der Istanbul-Konvention zugesprochen.
Prävention
Im Kapitel III legt die Istanbul-Konvention fest, dass sich die unterzeichnenden Vertragspartner verpflichten, Fortbildungen für spezifische Berufsgruppen sowie Programme für Täter häuslicher Gewalt durchzuführen.
Schutz und Unterstützung
In Kapitel IV verpflichtet die Istanbul-Konvention die Vertragsparteien, ein ausreichendes und gut ausgebautes Schutz- und Hilfesystem aufzubauen. Dass bedeutet konkret, eine flächendeckende Beratungsstruktur, ausreichend Plätze in Frauenschutzeinrichtungen, Hilfsangebote über Telefon-Hotlines und Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt. Es wird ein diskriminierungsfreier, niedrigschwelliger, unbürokratischer und barrierefreier Zugang gefordert sowie die sichere Finanzierung der Unterstützungsangebote.
Recht
Zu Kapitel V und VI zählen das materielle Straf- und Zivilrecht sowie das Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen. Die Istanbul-Konvention stellt dabei alle Formen von Gewalt in den Mittelpunkt, die unter Strafe zu stellen sind und betrachtet dabei Gefährdungsanalysen, Schutzanordnungen und die Strafverfolgung.
Migration und Asyl
In Kapitel VII werden Details zu aufenthaltsrechtlichen Belangen aufgeführt. Inhalte sind beispielsweise die Aufhebung der Residenzpflicht und das gendersensible Aufnahme- und Asylverfahren. Zu diesem Teil der Konvention gibt es derzeit noch Vorbehalte der Bundesregierung.
Überwachung
Das Kapitel X beinhaltet die Regelungen zur Einhaltung der Vertragsstaaten durch die Expert*innengruppe GREVIO mit regelmäßigem Austausch und Berichten.
Zu den verschiedenen Kapiteln und Inhalten gibt es mehrere Aufgabenschwerpunkte und Inhalte. Diese gezielt für Brandenburg herauszufiltern, zu evaluieren und geeignete Umsetzungsmaßnahmen zu schaffen, ist nun die Hauptaufgabe des Landes.
[1] Wir verwenden an dieser Stelle das (*), um deutlich zu machen, dass die Istanbul-Konvention zwar in ihrer Schriftform von einem binären Geschlechtsmodell ausgeht und folglich ausschließlich von der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen spricht, dies aber nachträglich korrigiert hat und deutlich machte, dass auch nicht-binäre Menschen, die (häusliche) Gewalt erfahren gemeint sind.
Veranstaltungsorte in den Landkreisen:
Cottbus

ab 1.11.
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Ort: Cottbus: Lausitzpark (1.11. – 12.11.); Opferhilfe im Land Brandenburg im Ärztehaus Nord (TKC) (14.11. – 18.11.); Frauenzentrum Cottbus (21.11. – 31.11.)
Veranstalterinnen: Frauenhaus Cottbus, Opferhilfe im Land Brandenburg und Frauenzentrum Cottbus e.V. Lila Villa
Den ganzen November 2022 ist die Wanderausstellung der rosaROTen Kampagne des NbF e.V. in Cottbus unterwegs.
Die Ausstellung ist Teil des umfangreichen einmonatigen Programms „Wir gegen Gewalt“ zum Thema Häusliche Gewalt, Hilfesysteme und Selbstschutz sowie Gewaltprävention. Es gibt verschiedene Vorträge, Lesungen, Gesprächsrunden und Filmvorführungen, es gibt Einblicke in die Selbstverteidigung und mehrere Kreativ-Workshops des MiA-Mädchenprojekts. Und vor allem gibt es das Angebot und den Raum sich individuell zu informieren, sich auszutauschen und sich mit vielen Leuten und Projekten zu vernetzen. Das vollständige Programm findet sich auf der Seite des Frauenzentrum Cottbus.
Brandenburg an der Havel

23.11.
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Ort: Rolandsaal im Rathaus, Altstädtischer Markt 10 in 14770 Brandenburg an der Havel
Zeit: 13 – 17 Uhr
Veranstalterinnen: Arbeitskreis der Stadt Brandenburg an der Havel Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder
Die Verschärfung der Wohnungsmarktsituation, nicht nur in der Stadt Brandenburg, ist in der Sozialen Arbeit in allen Bereichen deutlich zu spüren: so gelingt die Vermittlung in angemessenen Wohnraum durch steigende Miete, Mietschulden, dem Mangel an gefördertem Wohnraum und dem wachsenden Bedarf an Wohnraum immer schwieriger. Segregation und Wohnungslosigkeit sind die Folge, zunehmend mehr Menschen sind vom Verlust ihrer Wohnung bedroht.
Gerade für Frauen stellen Obdachlosigkeit und verdeckte Wohnungslosigkeit ein hohes Risiko dar, zusätzlich von Gewalt betroffen zu sein. Der Arbeitskreis Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder lädt Sie ein, sich zu diesem Thema zu informieren und mit Angehörigen von Politik, Verwaltung und Mitarbeitenden der Sozialen Arbeit in Austausch zu kommen. Die Fachtagung findet in Präsenz statt, die Zahl der Teilnehmenden ist auf 100 begrenzt. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei, eine Gebärdendolmetschung findet statt.Anmeldung unter info-frauenhaus-brandenburg@t-online.de
Das Programm und weitere Details hier.
Rathenow

23.11.
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Ort: Mehrgenerationenhaus Falkensee, Ruppiner Str. 15, 14612 Falkensee
Zeit: 15:00 Uhr
Veranstalterinnen: Beratungs- und Krisenzentrum für Frauen Rathenow/West und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Falkensee.
Unter dem Titel „Häusliche Gewalt. Sie können etwas tun.“ richtet sich die aktuelle Kampagne des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser vor allem an Fachkräfte, die in familien- oder körpernahen Tätigkeiten persönlichen Kontakt mit Menschen haben, zum Beispiel pädagogisches Personal in Kitas und Horten, Physiotherapeut*innen, Pflegekräfte, Mediziner*innen. Die Fachkräfte sollen ermutigt und befähigt werden hinzuschauen, Zeichen häuslicher Gewalt zu erkennen und betroffene Personen sensibel anzusprechen und auf Hilfs- und Beratungsangebote hinzuweisen. Im Rahmen der Veranstaltung können die Teilnehmenden Fragen zur konkreten Umsetzung der Kampagne in ihrem Wirkungsbereich stellen.
Zur besseren Planung der Veranstaltung wird um Anmeldung bis zum 18. November 2022 per E-Mail an gleichstellung@falkensee.de oder telefonisch unter der Nummer 03322 281119 gebeten.
Assistenzbedarf (z. B. für Verdolmetschung in Deutsche Gebärdensprache) kann ebenfalls bis zum 18. November unter diesen Kontaktdaten angemeldet werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Siehe auch hier.
Finsterwalde

23.11.
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Ort: Rathaus Finsterwalde
Zeit: 15:00 bis 18:00 Uhr
Das Frauenhaus Finsterwalde organisiert gemeinsam mit der Polizei, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Weißen Ring einen Info-Nachmittag. Themen werden sein: Häusliche Sicherheit, Gewalt und Hilfe (Polizei), Hilfe für Opfer (Weißer Ring), Individualberatung zum Thema Häusliche Gewalt u.ä. (L. Krajkowski, Frauenhaus Finsterwalde).
Frankfurt (Oder)

23.11.-25.11.
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Ort: n.N.
Zeit: jeweils 17:00 bis 20:00 Uhr
Das Frauenhaus Frankfurt (Oder) organisiert eine dreitägige Selbstverteidigungsreihe für Frauen. Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren.
Anmeldung per E-Mail an: frauenhaus-frankfurt.odls@johanniter.de
Oranienburg
24.11.
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Ort: Märkischer Sozialverein e.V., Liebigstraße 4, Großer Saal, 16515 Oranienburg
Zeit: 14.30 Uhr
Veranstalterin: Frauenhaus Oberhavel / Märkischer Sozialverein e.V.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25.11. begangen wird, organisieren die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Oberhavel einen Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit zum Thema Sorge- und Umgangsrecht bei Trennung und Scheidung. Die Referentin wird Frau Anja Rebbert-Schröder sein, eine Oranienburger Fachanwältin für Familienrecht.
Wenn Paare sich trennen, bleibt nicht nur die Beziehung auf der Strecke. Betroffen sind jährlich in Deutschland auch bis zu 300.000 Kinder. Oft gibt es Streit um die weitere Betreuung. Kann eine gemeinsame Sorge trotz Trennung gelingen? Gibt es zwingende Gründe, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil zu übertragen? Was hat es mit dem Wechselmodell auf sich …und wie wirkt sich dieses auf den zu zahlenden Kindesunterhalt aus? Welche Möglichkeiten der Umgangsgestaltung gibt es?
Über diese und viele andere Fragen und aktuelle Entwicklungen kann an diesem Nachmittag mit Frau Rechtsanwältin Rebbert-Schröder und den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses diskutiert werden.
Es wird um eine kurze Anmeldung bis zum 23.11.2022 gebeten, per E-Mail oder telefonisch.
Email: frauenberatung@msvev.de, Tel.: 03301 689 69 50
Bad Belzig
25.11.
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Ort: vor der Kreisverwaltung, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Zeit: 8:00 Uhr
Organisiert von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Mariana Siggel, wird gemeinsam die Fahne gegen Gewalt an Frauen gehisst.
Oranienburg
25.11.
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Ort: Schloss Oranienburg, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
Zeit:: 8:30 Uhr
Veranstalter:in: Stadt Oranienburg
Anlässlich des alljährlichen Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen lädt die Stadt Oranienburg zur Fahnenaktion auf den Schlossplatz ein. Mit der Beteiligung an der weltweiten Kampagne von UN-Women „Orange the World – Färb die Welt orange“ setzt die Stadt Oranienburg ein sichtbares Zeichen gegen häusliche Gewalt.
Kontakt-Email-Adresse: gleichstellung@oranienburg.de
Eisenhüttenstadt
25.11.
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Ort: vor dem Rathaus / n.N.
Zeit: 9:00 Uhr / n.N.
Veranstalterinnen: Frauen für Frauen e.V.
Frauen für Frauen e.V. Eisenhüttenstadt wird am Rathaus die Fahne gegen Gewalt an Frauen hissen und am Abend einen Frauen-Filmabend veranstalten. Gezeigt wird „Unerkannte Heldinnen – Hidden Figures“ (2016)
Ort und Zeit des Filmabends werden noch bekannt gegeben.
Prenzlau
25.11.
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Ort: auf dem Innenhof der Kreisverwaltung / Plenarsaal
Zeit: 09:00 Uhr
Die Beratungsstelle für Frauen in Not und häuslichen Gewalt wird gemeinsam mit der Landrätin und dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau die Fahne „Nein zu Gewalt“ hissen.
Im Anschluss findet im Foyer des Plenarsaals eine Gesprächsrunde zu diesem Thema statt, zu der alle Gäste bei Kaffee und Tee eingeladen sind. Zwei Prenzlauer Frauen aus dem Iran und aus Albanien berichten über Erfahrungen zu Frauenrechte in ihren Herkunftsländern.
Eberswalde
25.11.
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Ort: Vor dem Haus 1 der HNEE, Hauptgebäude der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung, Friedrich-Ebertstraße, Eberswalde
Zeit: 09:00 Uhr
Flaggenhissung und Aktion „Brottüten: ‚Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“. Übergabe der Tüten mit Hilfekontakt zur Verteilung bei Musik. Es sprechen: Die 1. Vizepräsidentin der HNEE Frau Prof. Steinhardt, die Gleichstellungsbeauftragten der HNEE Nadine Herold, die Koordinatorin des FrauenNetzwerks Barnim Dunja Schwarz-Fink sowie die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Barnim Dr. Sylvia Setzkorn.
Siehe auch Homepage des FrauenNetzwerk Barnim (frauennetzwerk-barnim.de)
Brieselang
25.11.
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Ort: Rathhaus Brieselang
Zeit: 10:00 Uhr
Am 25. November steht wieder der Tag gegen Gewalt an Frauen im Fokus der Öffentlichkeit. Am Rathaus findet dazu um 10 Uhr mit dem Hissen der Flagge eine Veranstaltung statt, zu der die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Kathrin Neumann und die Verwaltung einladen. Weiterhin werden im Gemeindegebiet orangefarbene Bänke eingeweiht. Diese sind mit Hinweisen zum Thema versehen und sollen sensibilisieren.
Fürstenwalde
25.11.
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Ort: auf dem Marktplatz / Kino Filmtheater Union
Zeit: 10:00 Uhr auf dem Marktplatz /Abends Filmvorführung
Flaggenhissung und Filmvorführung von „Woman – 2000 Frauen. 50 Länder. 1 Stimme.“
Genauere Infos werden noch bekannt gegeben.
Falkensee
25.11.
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Ort: Rathaus Falkensee
Zeit: 10:00 Uhr
Vor dem Falkenseer Rathaus wird, organisiert durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Juliane Wutta-Lutzmann, die Fahne „Nein zu Gewalt an Frauen“ gehisst.
Cottbus, Sachsendorf, Senftenberg
25.11.
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Ort: Zentralcampus Cottbus, Campus Sachsendorf und Campus Senftenberg
Zeit: 11:00 Uhr
Zeitgleich wird am Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, dem b-tu-Campus Sachsendorf und dem b-tu-Campus Senftenberg die symbolische orangene Flagge am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gehisst. Alle Studierenden und Mitarbeitenden sind eingeladen, an diesem wichtigen symbolischen Akt teilzunehmen. Weiterhin verteilt das Gleichstellungsbüro kleine orangene Flaggen, die zur Solidaritätsbekundung ausgehangen werden können.
Bernau bei Berlin
25.11.
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Ort: Bahnhofsplatz Bernau
Zeit: 11 Uhr
Flaggenhissung und Aktion „Brottüten: ‚Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“. Übergabe der Tüten mit Hilfekontakt zur Verteilung.
Es sprechen: Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bernau bei Berlin Fanny Behr, für das FrauenNetzwerk Barnim Dunja Schwarz-Fink sowie die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Barnim Dr. Sylvia Setzkorn. Bernau beteiligt sich am 25. November zum ersten Mal am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“.
Siehe auch Homepage des FrauenNetzwerk Barnim (frauennetzwerk-barnim.de)
Potsdam
25.11.
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Ort: vor dem Potsdamer Rathaus
Zeit: 11:30 Uhr
Die Gleichstallungsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam Martina Trauth wird zusammen mit dem Arbeitskreis Opferschutz vor dem Rathaus die Fahne „Wir sagen Nein! Zu Gewalt gegen Frauen“ hissen.
Rathenow
25.11.
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Ort: Rathaus Rathenow
Zeit: 11:45 Uhr
Die Fahne „Nein zu Gewalt an Frauen“ wird vor dem Rathenower Rathaus gehisst. Beteiligt sind der Bürgermeister Jörg Zietemann, die Gleichstellungsbeauftragte Nancy Bublitz und das Beratungs- und Krisenzentrum für Frauen Rathenow.
Senftenberg
25.11.
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Ort: Landratsamt, Dubinaweg, 01968 Senftenberg / n.N.
Zeit: n.N.
Veranstalterin: Frauen- und Kinderschutzhaus Lauchhammer
Das Frauen- und Kinderschutzhaus Lauchhammer wird einen Image-Film zum Thema häusliche Gewalt veröffentlichen. Die Hissung der Fahne „Nein zu Gewalt“ findet vor dem Landratsamt statt. Geladen sind Mitarbeiter:innen der Politik und Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit. Geplant sind außerdem eine Vorführung des Videos und eine kleinere Gesprächsrunde zum Thema.
Nähere Infos folgen.
Wittenberge
25.11.
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Ort: am Rathaus Wittenberge
Frauen für Frauen e.V. / das Prignitzer Frauenhaus Wittenberge beteiligt sich an der Fahnenaktion und einer Diskussionsveranstaltung zum Thema Gewalt gegen Frauen.
Weitere Informationen werden noch bekannt gegeben.