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Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen

Wenn Sie Gewalt erlebt oder beobachtet haben, gibt es im Land Brandenburg verschiedene Hilfsangebote, an die Sie sich wenden können:

>> Frauenhäuser
>> Ihr Weg ins Frauenhaus
>> Frauenberatungsstellen
>> Polizei
>> Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
>> Opferhilfe
>> Vertrauliche Spurensicherung

Wenn Sie die Angebote anklicken, finden Sie weitere Informationen dazu und erfahren, wie Sie die Angebote erreichen können.

Unter „Hilfsangebote vor Ort“  finden Sie ein Frauenhaus oder eine Frauenberatungsstelle in Ihrer Nähe. Dort finden alle Frauen Hilfe, die körperliche, sexualisierte oder seelische Gewalt erlebt haben. 

Frauenhäuser

Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, erhalten in unseren Frauenhäusern Unterstützung in Form von Schutz, Unterkunft und Beratung für sich und ihre Kinder. Zum Schutz der dort lebenden Frauen und Kinder sind die Adressen der Frauenhäuser geheim. Deswegen erfolgt die erste Kontaktaufnahme in der Regel telefonisch.

>> Hier finden Sie die Telefonnummern aller Frauenhäuser im Land Brandenburg

Welche Hilfen erhalten Sie im Frauenhaus?
Im Frauenhaus finden Sie Sicherheit und Schutz vor Gewalt und erhalten professionelle Hilfe bei der Bearbeitung von Gewalterfahrungen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterstützen Sie auch bei der Sicherung ihrer finanziellen Ansprüche und begleiten Sie zu Ämtern und Behörden. Zusammen mit den Fachkräften können Sie Schritt für Schritt neue Perspektiven für ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben entwickeln.

Viele Frauenhäuser bieten zusätzlich ambulante Beratung außerhalb des Frauenhauses an, zum Beispiel in einer externen Beratungsstelle mit regelmäßigen Sprechstunden. Auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus gibt es nachsorgende Beratungsangebote.

Wer kann in ein Frauenhaus kommen?
In die brandenburgischen Frauenhäuser können alle von Gewalt betroffenen Frauen kommen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Bildungsgrad, ihrer Lebenssituation, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität oder ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen können in unseren Frauenhäusern Hilfe erhalten, allerdings sind nicht alle Frauenhäuser barrierefrei. Wenn Sie die einzelnen Frauenhäuser anklicken, finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit. Sie können auch Ihre Kinder mit ins Frauenhaus bringen. Frauenhäuser sind geschützte Orte, an denen Frauen und Kinder sicher vor Gewalt sind. In einigen Frauenhäusern können ältere Söhne nicht mit aufgenommen werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in ein Frauenhaus kommen können, rufen Sie dort an.

Die Frauenhäuser haben in der Regel eine Rufbereitschaft und sind rund um die Uhr erreichbar. In dringenden Fällen können Sie jederzeit aufgenommen werden. Die Aufnahmekapazität ist jedoch durch die vorhandenen Räumlichkeiten und personellen Ressourcen der jeweiligen Frauenhäuser begrenzt.

Ihr Weg ins Frauenhaus

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, können Sie sich jederzeit an ein Frauenhaus wenden. Rufen Sie zunächst bei einem Frauenhaus an, um zu klären, ob dort ein Platz frei ist und Sie aufgenommen werden können. Sie können auch nachts oder am Wochenende dort anrufen. Manche Frauenhäuser haben außerhalb der Bürozeiten eine automatische Telefonansage. Dort erfahren Sie dann die Notrufnummer, bei der Sie eine Mitarbeiterin erreichen. Am Telefon verabredet die Mitarbeiterin dann einen Treffpunkt mit Ihnen, von wo aus sie Sie ins Frauenhaus bringt. Sie können Ihre Kinder mit ins Frauenhaus bringen. Wenn möglich, sollten Sie außerdem folgende Dinge mitbringen:

• Bargeld
• Personalausweis / Pass, auch von Ihren Kindern
• Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
• Krankenversicherungskarten
• Sozialversicherungsnummer
• Kontokarten
• Sparbücher / Unterlagen über vorhandenes Vermögen bzw. Schulden
• Aufenthaltsgenehmigung / Duldung, Arbeitserlaubnis
• Arbeits- / Schulzeugnisse
• Impfpässe
• Notwendige Medikamente
• Lieblingsspielzeuge der Kinder
• Kleidung

Diese Dinge sind hilfreich, aber keine Voraussetzung, um in ein Frauenhaus zu kommen. Wenn Sie ohne Sachen kommen, können Sie mit den Mitarbeiterinnen zusammen überlegen, wie Sie wichtige Unterlagen bekommen.

Falls kein Platz im Frauenhaus frei ist, helfen die Mitarbeiterinnen Ihnen, ein anderes Frauenhaus zu finden.

Hinweis:
Im Frauenhaus sorgen Sie selbstständig für sich und Ihre Kinder. Sie kaufen selbst ein und können Küche und Waschmaschine im Frauenhaus benutzen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung, können Sie mit den Mitarbeiterinnen besprechen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie auch bei der Beantragung von finanziellen Hilfen sowie bei Behördengängen.

Frauenberatungsstellen

Sexualisierte, körperliche und seelische Gewalt kann schwere Traumata auslösen. Dabei reagieren Menschen ganz unterschiedlich auf die erlebte Gewalt. Fachberatungsstellen und Therapien können helfen, das Erlebte zu bewältigen.

Im Land Brandenburg gibt es zwei Fachberatungsstellen für Frauen in schwierigen Lebenssituationen. Außerdem bieten viele Frauenhäuser zusätzlich ambulante Beratung für gewaltbetroffene Frauen an. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

An die Frauenberatungsstellen können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die Unterstützung und Begleitung in einer Lebenskrise benötigen. Insbesondere richtet sich das Angebot an Frauen, die Gewalterfahrungen machen oder gemacht haben. Die Beraterinnen können betroffene Frauen stärken und unterstützen, um Gewalterfahrungen zu bearbeiten und neue Perspektiven zu entwickeln. Auch bei rechtlichen Fragen können die Beraterinnen betroffenen Frauen helfen, zum Beispiel bei der Entscheidung, ob sie die erlebte Gewalt zur Anzeige bringen möchten oder ob sie Schutzmaßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetztes in Anspruch nehmen möchten. Bei Bedarf können Frauen an andere Angebote weitervermittelt werden. Auch Angehörige, Freund*innen, Fachdienste und Einrichtungen können sich an Frauenberatungsstellen wenden.

Link zur Homepage der Frauenberatungsstelle Potsdam

Pro-aktiver Ansatz
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen mit einem pro-aktiven Ansatz nehmen aktiv Kontakt zu gewaltbetroffenen Frauen auf, beispielsweise nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt. Wenn die betroffene Frau mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten einverstanden ist, schickt die Polizei ein Fax, in der Regel an das örtliche Frauenhaus. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses nehmen dann Kontakt zu der betroffenen Frau auf und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch mit ihr.

Polizei Land Brandenburg

Fast alle Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt sind strafbar. Wenn Sie Gewalt erfahren haben, können Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Wenn Sie möchten, können Sie von einer Frau vernommen werden. Die Vernehmung kann auch mit Hilfe einer Übersetzerin durchgeführt werden. Wenn Sie unmittelbar nach einer Gewalttat zur Polizei gehen, kann diese Beweismittel sichern, beispielsweise indem körperliche Verletzungen fotografiert werden. Manchmal begleitet die Polizei Sie auch zu einer ärztlichen Untersuchung.

Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen, unabhängig davon, ob Sie mit dem Täter verheiratet sind oder in einer Beziehung leben. Sie haben jederzeit das Recht, „nein“ zu sexuellen Handlungen zu sagen, und niemand darf Ihr „nein“ übergehen.

In dringenden Fällen, wenn Sie sich bedroht fühlen oder unmittelbar Gewalt erlebt oder beobachtet haben, können Sie jederzeit die 110 anrufen. Eine Anzeige können Sie auch online erstatten, auf der Internetseite der Polizei Brandenburg: Link zur Online-Wache.

Sie können außerdem bei jeder Polizeiwache in Brandenburg eine Anzeige erstatten. Dort können Sie darum bitten, von einer Frau vernommen zu werden. Link zur Dienststellensuche der Polizei Brandenburg.

Bei schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung kann eine Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden. Deswegen kann es sinnvoll sein, sich vorher in einer Frauenberatungsstelle beraten zu lassen. Die Beraterinnen kennen die Gesetzeslage und können Ihnen helfen, eine erfahrene Anwältin zu bekommen oder den Ablauf eines Gerichtsverfahrens mit Ihnen besprechen.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Telefonnummer: 08000 116 016

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Angebot, wo Betroffene sich rund um die Uhr, mehrsprachig und barrierefrei beraten lassen können. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können eine Erstberatung anbieten und Betroffene an professionelle Angebote vor Ort weitervermitteln. Auch Fachkräfte oder Angehörige können sich beim Hilfetelefon über Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen informieren. Neben der telefonischen Beratung gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung auf der Webseite des Hilfetelefons: www.hilfetelefon.de. 

Opferhilfe des Landes Brandenburg

Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erhalten bei der Opferhilfe Beratung und Unterstützung. Die Opferhilfe des Landes Brandenburg hat sechs Beratungsstellen, in denen Opfer von Straftaten vertraulich, auf Wunsch anonym, kostenlos und mehrsprachig Beratung erhalten können. Insbesondere Opfer von körperlicher, häuslicher oder sexualisierter Gewalt können sich an die Opferhilfe wenden. Sie erhalten dort unter anderem psychologische Hilfe im Fall einer Traumatisierung, Unterstützung bei der Bewältigung von traumatischen Erfahrungen, Informationen über finanzielle Hilfen und Entschädigungsmöglichkeiten sowie Begleitung im Strafverfahren gegen den Täter. Hier geht es zur Homepage der Opferhilfe Land Brandenburg e.V.

Vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung

Frauen, die vergewaltigt wurden, sollten sich so schnell wie möglich ärztlich untersuchen lassen. Die Ärzt*innen können Verletzungen medizinisch versorgen und dokumentieren, außerdem können sie ggf. die „Pille danach“ verschreiben und untersuchen, ob eine Übertragung von Geschlechtskrankheiten stattgefunden hat. Betroffene Frauen können darum bitten, nur von einer Frau behandelt zu werden. In mehreren brandenburgischen Kliniken haben betroffene Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung, wenn sie zunächst keine Anzeige erstatten möchten. Das bedeutet, dass Verletzungen ärztlich dokumentiert und weitere Beweismittel gesammelt werden. Das gewonnene Spurenmaterial wird anonymisiert und sicher aufbewahrt. Für die Beweissicherung ist es wichtig, nach der Tat nicht zu duschen, sowie während der Tat getragene Kleidungsstücke und weitere Beweismittel aufzubewahren, ohne sie zu waschen. Erst wenn die betroffene Frau eine Anzeige bei der Polizei erstatten möchte, wird das Beweismaterial von den Kliniken herausgegeben. Die vertrauliche Spurensicherung wird in zwölf Brandenburger Kliniken angeboten:

  • Alexianer St. Josefs-Krankenhaus, Potsdam
    Telefon: 0331 9682-1112
  • Asklepios Klinikum Uckermark, Schwedt (Oder)
    Telefon: 03332 53-4190
  • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
    Telefon: 0355 46-2468
  • GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde
    Telefon: 03334 69-0
  • Helios Klinikum Bad Saarow (Teilnahme ab 01.01.2024)
    Telefon: 033631 7-1111
  • Immanuel Klinik Rüdersdorf (Teilnahme ab 17.01.2024)
    Telefon: 033638 83-355
  • Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam
    Telefon: 0331 241-55051
  • Klinikum Frankfurt (Oder)
    Telefon: 0335 548-2710 (innerhalb Dienstzeiten)
    Telefon: 0335 548-1301 (außerhalb Dienstzeiten)
  • Kreiskrankenhaus Prignitz, Perleberg
    Telefon: 03876 30-30
  • Oberhavel Kliniken, Oranienburg
    Telefon: 03301 66-3017
  • Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel
    Telefon: 03381 41-2900
  • Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg, Neuruppin
    Telefon: 03391 39-4515

Sagen Sie bei der Anmeldung im Krankenhaus den folgenden Schlüsselsatz: „Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin“ (für Frauen), dann werden Sie umgehend zur entsprechenden Station weitergeleitet.

Mehr Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung in Brandenburg erhalten Sie hier.