Das Projekt „Istanbul goes Brandenburg"
Das Projekt „Istanbul goes Brandenburg – Koordination der nicht-staatlichen Akteur*innen zur Umsetzung der lstanbul-Konvention“ des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) begleitet die Umsetzung der ersten Menschenrechtskonvention, die die Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*[1] erstmals deutlich als Menschenrechtsverletzung formuliert.
Dieses „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ wird auch „Istanbul-Konvention“ genannt.
Die Ziele des Projekts „Istanbul goes Brandenburg“ sind unter anderem:
- ein Wissenstransfer und eine Vermittlung von relevanten Inhalten der Istanbul-Konvention gegenüber nichtstaatlichen und staatlichen Institutionen und Organisationen,
- die Konzeption zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg,
- die Vernetzung regionaler und landesweiter nichtstaatlicher Akteur*innen sowie
- die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Projektzeitraum: 1. Juni 2021 – 31. Dezember 2021
Projektmittel: Landesamt für Soziales und Versorgung Land Brandenburg
Materialen wie Flyer, Broschüren und die Istanbul Konvention in Leichter Sprache finden Sie unter Downloads.
Ein erster großer Schritt des Projekts war der Fachtag „Istanbul goes Brandenburg: Jetzt!“ am 10.11.2021 zu dem verschiedene Akteur*innen des Landes Brandenburgs herzlich eingeladen sind. Einladung und Programm sind hier zu finden.
Ziel
des Fachtages war ein interaktiver Austausch der verschiedenen
brandenburgischen Akteur*innen aus staatlichen sowie
zivilgesellschaftlichen Institutionen, um häusliche Gewalt sowie Gewalt
gegen Frauen* und Mädchen* zu bekämpfen. Hierbei wurden Strategien zur
verbesserten Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt und die dafür
notwendigen nächsten Handlungsschritte erarbeitet.
Die Dokumentation des Fachtages mit den Ergebnissen finden Sie in dieser Broschüre.
Eine Aufzeichnung des Fachtags ist auf YouTube zu finden:
Input 1
In diesem Video werden die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem „Gutachten zur Weiterentwicklung
des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder/LAP zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ vorgestellt.
Es spricht: Prof. Dr. Petra Brzank
Input 2
In diesem Video wird die Gewalt gegen Frauen: Zahlen und Realität in Brandenburg vorgestellt.
Es spricht: Lydia Sandrock
Talk & Diskussion
In diesem Video diskutieren die Teilnehmednen übder die „Istanbul-Konvention in Brandenburg. Wo stehen wir – wo müssen wir hin?“.
Es sprechen: Prof. Dr. Ludwig Salgo, Lydia Sandrock, Dagmar Freudenberg, Jürgen Schirrmeister, Elke Voigt
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – auch „Istanbul-Konvention“ genannt – wurde 2011 in Istanbul von der EU anerkannt.
Deutschland hat die Istanbul-Konvention am 12. Oktober 2017 ratifiziert, in Kraft getreten ist sie am 01. Februar 2018. Damit sind sowohl Bund als auch Länder gesetzlich verpflichtet, Frauen* und Mädchen* vor allen Formen von Gewalt zu schützen und diese zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Das bedeutet, dass betroffenen Frauen* und Mädchen* Schutz und Beratung (an-)geboten werden und zur Verfügung stehen muss und dass all diesen Formen der Gewalt präventiv entgegengewirkt werden muss. Das Ziel der Istanbul-Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zu bekämpfen.
Um eine gelungene Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten, ist eine enge Vernetzung verschiedenster staatlicher wie nicht-staatlicher Akteur*innen unabdingbar. Dies gilt auch für das Land Brandenburg. Hier bestehen bereits vereinzelt kommunale Netzwerke, die belegen, wie hilfreich eine gute Zusammenarbeit für alle Beteiligten ist.
Das Potential dieser bereits bestehenden Strukturen, Kenntnisse und Erfahrungen soll auf alle Kommunen, Landkreise wie auch auf das gesamte Bundesland Brandenburg ausgeweitet werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern, Prozesse zu vereinfachen und den von Gewalt Betroffenen schnellstmöglich und allumfänglich Schutz zu bieten.
Wie in ganz Deutschland ist auch in Brandenburg eine hohe Gewaltbetroffenheit zu verzeichnen. In dem aktuellen Gutachten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg von Prof. Dr. Petra J. Brzank werden eine Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und eine Landesmonitoringstelle empfohlen. Durch die geforderte Gesamtstrategie, die die Einbeziehung der Zivilgesellschaft vorsieht, ist die Vernetzung der Träger und NGOs zu stärken. Wichtig sind zudem der Ausbau der Schutzplätze und deren gesicherte Finanzierung sowie der Auf- und Ausbau spezialisierter und inklusiver (Beratungs-)Angebote unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedarfe.
[1] Wir verwenden an dieser Stelle das (*), um deutlich zu machen, dass die Istanbul-Konvention zwar in ihrer Schriftform von einem binären Geschlechtsmodell ausgeht und folglich ausschließlich von der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen spricht, dies aber nachträglich korrigiert hat und deutlich machte, dass auch nicht-binäre Menschen, die (häusliche) Gewalt erfahren gemeint sind.