Im Fachvortrag widmen wir uns den Herausforderungen bei der Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Welche Rolle spielt Gewaltschutz aus juristischer Perspektive im Umgangs- und Sorgerecht? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bereits jetzt, um Gewaltschutz bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu sichern? Welche Schutzlücken ergeben sich jedoch?
Zudem beleuchtet der Vortrag den Reformentwurf zur Verankerung des Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht. Diese Gesetzesänderung ist insbesondere zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zwingend erforderlich. Artikel 31 der Istanbul-Konvention legt dabei fest: Der Gewaltschutz darf nicht hinter dem Umgangs- und Sorgerecht des gewaltausübenden Elternteils zurücktreten, und die Sicherheit der Betroffenen und der Kinder ist stets zu gewährleisten.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachkräfte, die Schnittstellen zum Thema Umgangs- und Sorgerecht haben, u. a. aus Jugendamt, Justiz und der Sozialen Arbeit, sowie an alle weiteren Interessierten.