LEICHTE SPRACHE
Polizei Land Brandenburg
Fast alle Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt sind strafbar.
Das heißt: Die Gewalt ist verboten und die Täter können bestraft werden.
Sie haben Gewalt erlebt?
Dann können Sie den Täter bei der Polizei anzeigen.
Die Polizei ermittelt dann gegen den Täter.
Sie können auch sagen:
Ich möchte nur mit einer Polizistin reden.
Und nicht mit einem Polizisten.
Sie können nicht gut Deutsch sprechen?
Dann kann auch eine Übersetzerin bei dem Gespräch dabei sein.
Beweis-Mittel sichern
Jemand hat eine Straftat gemacht.
Die Polizei ermittelt gegen den Täter.
Sie sucht zum Beispiel Beweise für diese Straftat.
Ohne Beweise kann man nicht sicher sagen:
Der Täte hat diese Straftat wirklich gemacht.
Mit den Beweisen kann ein Gericht den Täter bestrafen.
Sie haben Gewalt erlebt und gehen direkt danach zur Polizei.
Dann kann die Polizei Beweis-Mittel sichern.
Zum Beispiel kann die Polizei die körperlichen Verletzungen fotografieren.
Manchmal begleitet die Polizei Sie auch zu einer Untersuchung bei einem Arzt.
Sie haben das recht Nein zu sagen!
Sie haben eine Beziehung mit dem Täter.
Oder Sie sind mit dem Täter verheiratet.
Sie dürfen trotzdem immer Nein zu sexuellen Handlungen sagen.
Keiner darf Ihr Nein ignorieren.
Auch Ihr Ehemann darf Sie nicht zum Sex zwingen!
Sexualisierte Gewalt ist immer ein Verbrechen.
Sie fühlen sich bedroht?
Oder Sie haben gerade Gewalt erlebt?
Oder Sie haben gerade Gewalt beobachtet?
Dann können Sie immer die Polizei anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 110.
Die Telefon-Nummer ist immer erreichbar.
Zum Beispiel auch ohne Guthaben auf dem Handy.
Eine Anzeige bei der Polizei machen
Sie möchten bei der Polizei eine Anzeige machen?
Das können Sie auf jeder Polizei-Wache in Brandenburg machen.
Sie können dann auch sagen:
Ich möchte nur mit einer Polizistin reden.
Und nicht mit einem Polizisten.
Hier können Sie nach einer Polizei-Wache in Ihrer Nähe suchen:
Polizei-Wachen der Polizei Brandenburg
Sie können die Anzeige auch im Internet machen.
Die Internet-Seite ist: Online-Wache der Polizei Brandenburg
Sie machen eine Anzeige bei der Polizei.
Manchmal kann man sagen:
Ich nehme die Anzeige zurück.
Aber das geht nicht immer.
Bei diesen Taten können Sie die Anzeige nicht zurücknehmen:
- schwere Körper-Verletzung,
- sexuelle Nötigung und
- Vergewaltigung
Deswegen ist eine Beratung in einer Frauen-Beratungs-Stelle vorher vielleicht gut.
Die Beraterinnen kennen die Gesetze gut.
Die Beraterinnen helfen Ihnen eine gute Anwältin zu bekommen.
Und die Beraterinnen können mit Ihnen besprechen:
So ist der Ablauf von einem Gerichts-Verfahren.