Offener Brief des NbF: Verlässliche Finanzierung absichern!
Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. veröffentlicht angesichts der unsicheren Förderung der Koordinierungsstelle und der KIKO Brandenburg seinen heutigen Brief an die Ministerin Müller.
NbF e.V., Alter Markt 6, 14467 Potsdam
An
Frau Ministerin Müller
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
17.11.2025
Sehr geehrte Frau Ministerin,
das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. wendet sich heute in größter Sorge und mit Nachdruck an Sie, um erneut auf die dringende Notwendigkeit einer überjährigen und ausreichenden finanziellen Förderung seiner Projekte Koordinierungsstelle und KIKO Brandenburg hinzuweisen.
Stand 17. November hat das NbF keine Rückmeldung auf seine eingereichten Projektanträge für den beantragten Zeitraum 2026 – 2028 erhalten. Daher müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, keine Förderung zu erhalten. In der 9. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 05.11.2025 haben Sie sich mündlich zu einer Förderung unserer Arbeit im Jahr 2026 bekannt. Wir haben keine Information zur beantragten Förderung der Jahre 2027 und 2028 erhalten. Dem Ministerium steht das Mittel der Verpflichtungsermächtigungen aus dem bereits beschlossenen Haushalt zur Verfügung, doch bisher scheinen Sie dieses Mittel nicht nutzen zu wollen. Ohne eine überjährige Förderung besteht die Gefahr, dass das NbF allen fünf Angestellten zum 31. Dezember 2026 kündigen muss. Genau am Tag danach beginnt die Sicherstellungspflicht der Länder für das vom Bund beschlossene Gewalthilfegesetz. Damit riskiert das Land Brandenburg ab Tag 1 rechtsbrüchig zu werden.
Gewaltschutz ist kein Projekt. Er ist eine Pflichtaufgabe und zentraler Bestandteil des staatlichen Schutzauftrags nach der Istanbul-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat. Die Umsetzung dieser Konvention ist keine freiwillige Leistung, sondern eine rechtliche Verpflichtung für Bund, Land und Kommunen. Auch mit dem Gewalthilfegesetz ist das Land Brandenburg in klarer Verantwortung: Nur durch mehrjährige Förderung können Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Koordinierungsstellen ihre Aufgaben qualitätsgesichert und nachhaltig erfüllen.
Die aktuelle Unsicherheit ob der ausstehenden überjährigen Förderung der o.g. Projekte gefährden zentrale Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und stellen die Handlungsfähigkeit im Gewaltschutz in Brandenburg ernsthaft in Frage. Die unsichere finanzielle Situation ist nicht tragbar. Sie untergräbt die Glaubwürdigkeit staatlicher Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz.
Wir erleben derzeit:
- kontinuierlich steigende Zahlen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und Femizide,
- steigenden Arbeitsaufwand bei Koordinierung, Vernetzung und Gremienarbeit, auch im Kontext der Kooperation mit staatlichen Stellen,
- bei gleichzeitigen prekären und nicht ausreichenden Fördermitteln im Bereich Gewaltschutz und Gleichstellung (u.a. Frauenpolitischer Rat Brandenburg e.V.).,
- empfindliche Kürzungen in angrenzenden Arbeitsbereichen (Antidiskriminierungsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, queere Landesverbände u.a.),
- sowie strukturelle Überlastung auf Grund fehlender Planungssicherheit.
Wir fordern Sie daher dringend auf:
- für die sofortige Stabilisierung der Finanzierung unserer bestehenden Projekte durch die umgehende Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zu sorgen.
- im Sinne der landespolitischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen für eine langfristige Absicherung und ausreichende finanzielle Förderstruktur aktiv Haltung zu beziehen.
- einen echten Dialog auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft zu verstetigen, um gemeinsam für das Flächenland Brandenburg nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Unsere Arbeit schützt Leben, stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt und erfüllt nationale wie internationale Verpflichtungen. Ohne Ihr sofortiges Handeln drohen koordinierende und vernetzende Strukturen unwiderruflich wegzubrechen. Dies erschwert die Arbeit der Frauenhäuser und -beratungsstellen und gefährdet in letzter Konsequenz die Sicherheit und das Leben akut gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder.
Wir appellieren daher eindringlich an Sie: Übernehmen Sie Verantwortung und sorgen Sie für verlässliche und ausreichend finanzierte Strukturen im brandenburgischen Flächenland.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 19. November 2025, 9:00 Uhr an die Koordinierungsstelle des NbF (koordinierung@nbfev.de). Für Rückfragen und lösungsorientierte Gespräche stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.:
Manuela Christoph
Jessika Grunow
Michaela Rönnefahrt
Catrin Seeger


