Pressemitteilung: Gewaltschutz muss für alle gelten!
Potsdam, 7. März 2022
Zum 8. März, dem Internationalen Frauen*kampftag, fordert das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention auch in Brandenburg. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt gegen Artikel 59 unverzüglich zurückzunehmen und die Beratungs- und Schutzstrukturen endlich auszubauen, damit Gewaltschutz für alle gilt!
Es ist Krieg in Europa. Erschüttert schauen wir auf die Zerstörungen und Toten in der Ukraine und schließen uns der Forderung nach einem Ende der Invasion durch russische Truppen an. An diesem Tag wollen wir darauf aufmerksam machen, dass Frauen, ihre Kinder und LGBTIQ in jedem Krieg zusätzlich strukturelle, geschlechtsspezifische und oftmals auch gezielt eingesetzte sexualisierte Gewalt erfahren. Die Möglichkeit zur Flucht muss auch für besonders gefährdete Personen wie trans Frauen und rassistisch diskriminierte Personen sichergestellt werden.
Catrin Seeger, Vorstandsfrau des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser, betont:
„Der Krieg wird nicht heute enden und wir werden seine Folgen lange bearbeiten müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir alle Frauen unterstützen, ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben in Anspruch zu nehmen und umsetzen zu können. Dafür müssen die aktuellen Unterstützungsstrukturen und Bleiberechtsperspektiven frauenpolitisch und geschlechtersensibel ausgestaltet sein.“
Das ist bisher viel zu selten der Fall. So hat beispielsweise Deutschland, das die Istanbul Konvention vor über vier Jahren ratifizierte, einen Vorbehalt gegen den Artikel 59[1] formuliert. Damit verstärkt sie die patriarchalen Abhängigkeitsverhältnisse, denen Frauen auf der Flucht, Frauen im Exil und Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel ausgesetzt sind und gefährdet ihre körperliche und psychische Gesundheit zusätzlich. Deshalb nehmen wir diesen Tag zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, ihren Vorbehalt gegen Artikel 59 unverzüglich zurückzunehmen: Gewaltschutz muss für alle gelten!
Michaela Rönnefahrt, Vorstandsfrau des NbF e.V.: „Damit wirklich alle Zugang zu Schutz und Hilfe bei Gewalt haben, brauchen wir dringend den bedarfsgerechten Ausbau der Strukturen. Wir pochen deshalb auch weiter auf ein Frauenhausfinanzierungsgesetz in Brandenburg!“ Die chronisch unterfinanzierten Strukturen, die auch durch die Pandemie zusätzlich überlastet sind, zeigen: Die Istanbul Konvention ist auch in ihren beschlossenen Teilen weit davon entfernt, in der Realität umgesetzt zu sein und zu wirken. Das muss sich ändern. Bis zur Abschaffung der strukturellen und patriarchalen Gewalt heißt es für uns: Jeder Tag ist Frauen*kampftag!
Kontakt für Rückfragen:
Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.
Koordinierungsstelle: Laura Kapp und Maren Küster
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
0331 – 813 298 47
koordinierung@nbfev.de
Die PM als pdf
Veranstaltungen in Brandenburg im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwochen finden Sie hier: https://www.frauenpolitischer-rat.de/veranstaltungen-brandenburgische-frauenwoche-2/
[1] Der Artikel 59(1) verlangt, dass gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, im Fall der Auflösung der Ehe oder Beziehung bei besonders schwierigen Umständen auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Artikel 59(2) verpflichtet zur Aussetzung von Abschiebeverfahren. Artikel 59(3) ermöglicht gewaltbetroffenen Frauen einen verlängerbaren Aufenthaltstitel, wenn ihr Aufenthalt auf Grund ihrer persönlichen Lage oder zur Mitwirkung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren erforderlich ist.