Gewaltschutz ist ein starkes Netz … auch 2026!
Das NbF blickt zurück auf das vergangene Jahr und vorwärts auf 2026: Wir sind ein starkes und wachsendes Netz; und wir brauchen eine Politik und Verwaltung, auf die wir uns verlassen können.
Rückblick 2025
Schätzungsweise 500 Frauen und 600-700 zu ihnen gehörende Kinder fanden auch 2025 wieder Schutz in brandenburgischen Frauenhäusern. Diese gewaltbetroffenen Menschen erhielten nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern wurden stabilisiert, psychosozial und rechtlich beraten und ihnen wurde der Weg in ein neues, gewaltfreies Leben geebnet. Außerdem berieten die Mitarbeiter*innen der brandenburgischen Frauenschutzeinrichtungen eine Vielzahl von weiteren Betroffenen, Angehörigen und diverse lokale Institutionen.
Die Koordinierungsstelle des NbF begleitete und ermöglichte auch 2025 diese Arbeit durch wöchentliche Lageberichte, den Rahmen für Austausch untereinander, Wissenstransfer und Weiterbildung. Sie vermittelte zwischen Frauenhäusern, Politik und Institutionen und sensibilisierte Presse und Öffentlichkeit. Die KIKO Brandenburg beriet und unterstützte Arbeitskreise und Runde Tische gegen geschlechtsspezifische Gewalt in den Landkreisen und Kommunen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie führte verschiedene kostenlose Bildungsangebote für Fachkräfte durch und machte Kampagnen für die IK.
Im ganzen Land engagieren, organisieren und professionalisieren sich seit Jahrzehnten immer mehr Gewaltschutzstrukturen trotz knapper Ressourcen.
In den letzten Jahren hat der Gewaltschutz auch Dank einer engagierten Landespolitik und -verwaltung große Schritte vorwärts getan: Ende 2025 nahmen die ersten BIK-Stellen (Beratung – Intervention – Koordination) in West- und Nordbrandenburg ihre Arbeit auf. Die Frauenhäuser unter anderem in Rathenow, Teltow-Fläming, Lauchhammer und Strausberg konnten ihre Platzkapazitäten durch Um- und Neubauten erhöhen und barrierearmer gestalten. In vielen Landkreisen und Kommunen etablieren und verfestigen sich die Arbeitskreise, die immer mehr Akteure und Institutionen an einen Tisch bringen können, und neue kommen hinzu.
Doch das Jahr 2025 endete enttäuschend:
Eine überjährige Förderung der Koordinierungsstelle des NbF und der Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention (KIKO) wurde nicht bewilligt. Die Finanzierung ist lediglich für 2026 beschieden worden – obwohl die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt über Verpflichtungsermächtigungen auch für 2027 und 2028 hinterlegt waren.
Hintergrund
Im Jahr 2018 beschloss die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention; im Februar 2025 dann das Gewalthilfegesetz. Damit ist Brandenburg erneut gesetzlich verpflichtet, seine Gewaltschutzstrukturen so auszubauen, dass das Recht auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gewahrt und ein gewaltfreies Leben erreicht werden kann.
Brandenburg
Brandenburg liegt – trotz aller Fortschritte – im bundesweiten Ländervergleich bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt seit Jahren zurück. Was unser Land jedoch bislang auszeichnete, waren die funktionierenden Vernetzungsstrukturen und die starke, koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen.
Während Bund und andere Bundesländer ihrer Verantwortung im Rahmen des beschlossenen Gewalthilfegesetzes nachkommen, gefährdet das Land Brandenburg seine wenigen bestehenden Strukturen und droht in diesem Bereich vollends zurückzufallen.
Solidarität
Gewaltschutz kann nicht isoliert betrachtet werden. Unsere Arbeit ist untrennbar verknüpft mit den Strukturen, die im Bereich Prävention und gesellschaftlicher Teilhabe wirken.
Wir erklären uns ausdrücklich solidarisch mit den Familienverbänden, der Schwangerenkonfliktberatungen, den gleichstellungspolitischen und queeren Organisationen sowie der Antidiskriminierungsberatung. Diese Akteur*innen sind in ihrem Beitrag unverzichtbar für die Prävention von Gewalt und für ein Brandenburg, das Vielfalt, Gleichberechtigung und Demokratie lebt.
die Zukunft
Derzeit, am 13. Januar 2026, ist unklar, wer das Land regieren und die jeweiligen Ministerien leiten wird. Rückblickend auf 2025 erinnern wir daran, dass die Landesregierung ihre Verantwortung auch im Bereich der Sozialpolitik wahrnehmen muss. Wir appellieren an die Regierung, die Arbeit der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die Koordinierungsstellen zu schützen und gemeinsam mit den bestehenden Gewaltschutzstrukturen neue Frauenhausplätze, Interventions- und Beratungsstellen aufzubauen.
Gewaltschutz heißt Schutz und Sicherheit. Wir wollen, dass er auch in Brandenburg für alle gilt und zugänglich ist. Deswegen brauchen Koordinierungsstellen eine überjährige Förderung. Deswegen gilt unsere Solidarität auch anderen bedrohten sozialen Projekten. Deswegen fordern wir als das starke Netz, das wir sind, eine Politik und Verwaltung, auf die wir uns verlassen können.
Nur gemeinsam kann es gelingen, den Schutz von allen Gewaltbetroffenen und ihren Kindern auch über 2026 hinaus sicher zu stellen.


