Zum Weltfrauentag am 8. März begrüßt das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser die neue EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter (2020-2025) und fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen brandenburgischen Kommunen sowie eine effektive Länderstrategie!
Zum 8. März 2020 hat die EU-Kommission ihre neue Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für die nächsten fünf Jahre vorgestellt. Das Beenden von geschlechtsspezifischer Gewalt hat darin eine oberste Priorität. Der NbF e.V. begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, die Rechte der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken, die in der Istanbul-Konvention festgelegten Kriminalitätsbereiche EU-weit zu harmonisieren und fordert Kommunen und Städte in Brandenburg auf, aktiv für die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzutreten.
Laut Angaben der EU-Kommission waren 33% der Frauen in der EU betroffen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt, 22% betroffen von häuslicher Gewalt und 55% aller Frauen in der EU wurden schon einmal sexuell belästigt. 2018 verzeichnete das Land Brandenburg 3.131 Frauen, die körperlicher und/oder sexualisierter Gewaltdelikten ausgesetzt waren. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtliches Instrument, das Maßnahmen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen rechtsverbindlich einfordert.
Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser führt seit 2019 die Vortrags- und Vernetzungsreihe „Istanbul goes Brandenburg“ durch, um Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen vor Ort Möglichkeiten für die Umsetzung der Istanbul-Konvention darzulegen.
Catrin Seeger, Vorstandsfrau des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser sagt dazu:
„Wir begrüßen es sehr, dass die Stadt Oranienburg sich in ihrem Beschluss vom 21. Januar 2020 zum entschlossenen Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bekannt hat. Darüber hinaus plant sie, einen kommunalen Runden Tisch zu häuslicher Gewalt einzurichten und den Ausbau von Präventionsangeboten für Fachkräfte, Eltern und Kinder zu stärken, wie es die Istanbul-Konvention einfordert. Wir hoffen, dass weitere Städte, Landkreise und Kommunen, soweit sie dies noch nicht umgesetzt haben, diesem Beispiel folgen werden. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. steht den brandenburgischen Kommunen mit Rat und Tat zur Seite.“
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen die Referentinnen der Koordinierungsstelle, Dr. Bärbel Heide Uhl und Laura Kapp, zur Verfügung:
Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.- Koordinierungsstelle – Charlottenstraße 121, 14467 Potsdam, koordinierung@nbfev.de, 0331 – 813 298 47, 0151 – 555 89 273