Nach Trennungstötung in Brandenburg: NbF fordert eine sicherheitspolitische Strategie gegen Femizide!
Pressemitteilung – 12.05.2020
Wieder hat ein Ehemann in Brandenburg seine Ehefrau brutal getötet. Die Polizei vermutet eine Trennungstötung. In Deutschland wird durchschnittlich an jedem dritten Tag eine Frau aufgrund von Partnerschaftsgewalt umgebracht. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser fordert endlich eine sicherheitspolitische Strategie gegen die Femizide!
Laut rbb hat gestern in Werder (Havel) ein 64-jähriger Mann seine in Trennung lebende 40-jährige Ehefrau attackiert und getötet. Dies ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem: Femizide, also Tötungsdelikte gegen Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts, finden in Deutschland in erschreckender Regelmäßigkeit statt. Sie stehen am Ende einer Gewaltspirale, die oftmals mit psychischen Verletzungen beginnt. 2018 verzeichnete das Land Brandenburg 3.131 Frauen, die körperlichen und/oder sexualisierten Gewaltdelikten ausgesetzt waren.
Artikel 46(a) der Istanbul-Konvention fordert eine Verschärfung des Strafrechts, wenn die Begehung der Straftat gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin (oder Ehemann/Partner) erfolgte. In der Praxis wird jedoch häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt oft als „Privatangelegenheit“ verharmlost und bagatellisiert.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtliches Instrument, das Maßnahmen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen rechtsverbindlich einfordert. Catrin Seeger, Vorstandsfrau des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser sagt dazu:
„Gewalt gegen Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und eine massive Bedrohung der inneren Sicherheit. Wir benötigen eine sicherheitspolitische Präventionsstrategie, wie sie auch die Istanbul-Konvention einfordert. Durch Gründung von kommunalen Runden Tischen zu häuslicher Gewalt können sich alle relevanten Behörden, einschließlich Polizei und Justiz, mit den Frauenschutzeinrichtungen koordinieren, um künftige Gewalttaten und Femizide zu verhindern. Der Ausbau von Präventionsangeboten für Fachkräfte, Eltern und Kinder muss gestärkt werden. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. steht den brandenburgischen Kommunen mit Rat und Tat zur Seite.“