Nach zwei brutalen Femiziden innerhalb einer Woche in Brandenburg: NbF e.V. und FPR e.V. fordern endlich die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention!
Nicht einmal eine Woche nach dem Femizid in Werder (Havel), hat wiederum ein Ehemann in Cottbus seine Ehefrau brutal getötet. In Deutschland wird durchschnittlich an jedem dritten Tag eine Frau aufgrund von Partnerschaftsgewalt umgebracht. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. und der Frauenpolitische Rat Brandenburg e.V. fordern die Landesregierung auf, die Istanbul-Konvention endlich konsequent umzusetzen um künftige Femizide zu verhindern!
Laut Bericht der Polizei Brandenburg hat am Sonntag ein 32-jähriger Mann in Cottbus seine 28-jährige Ehefrau attackiert und getötet. Dies ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem: Femizide, also Tötungsdelikte gegen Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts, finden in Deutschland in erschreckender Regelmäßigkeit statt. Sie stehen am Ende einer Gewaltspirale, die oftmals mit psychischen Verletzungen beginnt. 2018 verzeichnete das Land Brandenburg 3.131 Frauen, die körperlichen und/oder sexualisierten Gewaltdelikten ausgesetzt waren.
Catrin Seeger, Vorstandsfrau des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser sagt dazu:
„Bereits am 12. Mai 2020 haben wir in unserer Pressemitteilung zum Femizid in Werder (Havel) auf die dramatische Zahl von Femiziden in Brandenburg und bundesweit hingewiesen und sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen aufgefordert, endlich eine sicherheitspolitische Strategie zu entwickeln, um künftige Femizide zu verhindern. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben durch die Behörden vorzunehmen. Die Einrichtung von interdisziplinären Sachverständigengruppen zur Überwachung von Hochrisikofällen – so wie sie in anderen Bundesländern existieren – steht in Brandenburg noch aus.“
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtliches Instrument, das Maßnahmen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen rechtsverbindlich einfordert.
Heiderose Gerber, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg fügt hinzu:
„Dieser erneute Femizid ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und nicht hinnehmbar. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg muss mit aller Kraft vorangetrieben werden Die Gesellschaft insgesamt ist aufgefordert sich für die Ächtung von Gewalt gegen Frauen einzusetzen.“