Pressemitteilung: Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. begrüßt den Beschluss der GFMK Femizide als Straftatbestand zu definieren
Auf Antrag des Landes Brandenburg hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren (GFMK) einen Beschluss gefasst, die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind – Femizide – als Straftatbestand zu definieren, sie zu analysieren und zu verhindern. Als Dachverband der Frauenschutzeinrichtungen des Landes Brandenburg begrüßen wir ausdrücklich diesen notwendigen Schritt, um die immer weiter eskalierende Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts strafrechtlich zu verfolgen und weitere Gewalttaten zu verhindern.
Die Bedrohung von Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland täglich und allgegenwärtig. Auch in Brandenburg gab es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Morde an Frauen, die durch Partner oder Ex-Partner verübt wurden. Diese finale Eskalation der Gewalt steht meistens am Ende einer langen Gewaltspirale, die mit emotionaler und psychischer Gewalt beginnt und sich stetig steigert. Mit einem verbesserten Bewusstsein für die Prozesse der Partnerschaftsgewalt, einer soliden strafrechtlichen Definition und gemeinsamer Gefahreneinschätzung von allen beteiligten Institutionen können solche Straftaten effektiv verhindert werden.
Das in Deutschland 2018 ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die „Istanbul-Konvention“, fordert rechtsverbindlich ein, dass Maßnahmen dieser Art ergriffen werden. Artikel 46(a) der Istanbul-Konvention fordert eine Verschärfung des Strafrechts, wenn die Begehung der Straftat gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin (oder Ehemann/Partner) erfolgte. Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen sind keine „Privatangelegenheit“, sondern eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und eine gesamtgesellschaftliche Bedrohung der inneren Sicherheit.
Catrin Seeger, Leiterin des Beratungs- und Krisenzentrums für Frauen Rathenow und Vorstandsfrau des NbF e.V.: „Wenn Frauen durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners sterben, geschieht dies nicht zufällig und häufig auch nicht spontan. Sie mussten sterben, weil sie Frauen waren und es dennoch wagten, sich zu behaupten; weil sie es wagten sich zu trennen. Diese Straftaten müssen im Kontext der Geschlechterbilder betrachtet werden, auf denen sie basieren. Das Land Brandenburg hat mit diesem erfolgreichen Antrag zum Thema Femizide einen wichtigen und dringend notwendigen Schritt in eine Zukunft gemacht, in der diese Gewalt verhindert wird, bevor sie passiert.“
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Referentin der Koordinierungsstelle, Laura Kapp, zur Verfügung:
Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. – Koordinierungsstelle –
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