Brandenburgische Frauenhäuser fordern zukunftsfeste Finanzierung auf gesetzlicher Grundlage
Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser begrüßt das klare Bekenntnis der Regierung zum entschlossenen Kampf gegen Gewalt an Frauen und zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ im Koalitionsvertrag. Für eine Umsetzung dieser Vorhaben ist es erforderlich die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtung endlich auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen.
Die Bedrohung von Frauen und Kindern durch geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland täglich und allgegenwärtig. Die jüngsten Fälle von tödlicher Partnerschaftsgewalt in Limburg und Teltow zeigen, wie wichtig Frauenschutzeinrichtungen sind. In Brandenburg besteht die Finanzierung dieses Hilfesystems derzeit aus einem „Flickenteppich-Modell“ aus Landesmitteln, kommunalen Zuwendungen, aus unterschiedlich hohen Tagessätzen der gewaltbetroffenen Frauen, sowie aus Vereinsspenden.
Catrin Seeger, Leiterin des Frauenhauses Rathenow und Vorstandsfrau im Netzwerk: „Für eine Stabilisierung unseres Hilfesystems brauchen wir eine Finanzierung die pauschal, verlässlich und gut, statt nur ausreichend ist. ‚Bedarfsgerecht‘ bedeutet nicht nur eine ausreichende Anzahl an Plätzen mit der entsprechenden personellen Ausstattung. Es bedeutet auch, dass der schnelle, unbürokratische und sichere Zugang für alle Betroffenen gewährleistet werden muss. Das Hilfesystem muss auch für Frauen mit Behinderung, psychischer Erkrankung, Suchtproblematik, Migrationshintergrund, ältere Frauen und Frauen mit älteren Söhnen da sein.“
Es ist dringend notwendig, die Frauenhausfinanzierung in Brandenburg – ähnlich wie in Schleswig-Holstein – in einem Landesgesetz zu verankern, um verbindlich und nachhaltig Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Das Gesetz sollte einheitliche Vorgaben zu Personalschlüssel, Qualifizierung und Einstufungen beinhalten, sowie einen flächendeckenden Schutz in ganz Brandenburg gewährleisten.
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen die Referentinnen der Koordinierungsstelle, Dr. Bärbel Heide Uhl und Laura Kapp, zur Verfügung.